1. Auslegung

1.1 In diesen Bedingungen:-

"Käufer" bedeutet die Person, die ein Angebot zum Kauf der Waren abgibt und deren Name und Adresse auf der Bestellung, die ein solches Angebot darstellt, erscheint.
"Unternehmen" bedeutet Purified Air Limited (eingetragen in England unter der Unternehmensnummer 1827831)
"Waren" bedeutet die Waren (einschließlich aller Teilmengen der Waren oder aller Teile für diese), die das Unternehmen gemäß diesen Bedingungen zu liefern hat.
"Bedingungen" bedeutet die in diesem Dokument dargelegten Standardverkaufsbedingungen.
"Vertrag" bedeutet den Vertrag über den Kauf und Verkauf der Waren.
"Schriftlich" schließt Kabel, Faxübertragung, E-Mail und vergleichbare Kommunikationsmittel ein.
Händler, Installateur oder Wartungsunternehmen bedeutet eine von Purified Air Limited ernannte Person oder Firma.
1.2 Diese Bedingungen gelten als diejenigen, die zwischen dem Unternehmen und dem Käufer in Kraft sind, und keine anderen Bestimmungen oder Bedingungen ersetzen diese Bedingungen, es sei denn, sie wurden vom Unternehmen schriftlich genehmigt und ausdrücklich vereinbart.

2. Grundlage des Verkaufs
2.1 Eine Rechnung gilt als akzeptiert, wenn sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich beanstandet wird.
2.2 Mit dem Abschluss des Vertrages erkennt der Käufer an, dass er sich nicht auf Zusicherungen in Bezug auf die Waren verlässt und auf jegliche Ansprüche wegen Verletzung dieser Zusicherungen verzichtet, es sei denn, diese Zusicherungen wurden von oder im Namen seines Unternehmens schriftlich bestätigt.
2.3 Der Käufer erkennt ferner an, dass er vor der Abgabe eines Angebots oder einer Bestellung für die Waren ein Exemplar dieser Bedingungen erhalten hat und sein Kaufangebot in voller Kenntnis und Akzeptanz dieser Bedingungen abgibt, es sei denn, das Unternehmen und der Käufer haben dies ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2.4 Kein Angebot oder Kostenvoranschlag des Unternehmens stellt ein Verkaufsangebot dar, und es besteht kein Vertrag, bis ein Angebot oder eine Bestellung vom Unternehmen schriftlich angenommen wurde, woraufhin diese Bedingungen unter Ausschluss aller anderen Punkte oder Bedingungen verbindlich sind.

3. Bestellungen und Spezifikationen
3.1 Der Besteller ist gegenüber der Gesellschaft dafür verantwortlich, dass die Bedingungen der von ihm aufgegebenen Bestellung (einschließlich der jeweiligen Spezifikation) richtig sind und dass er der Gesellschaft alle erforderlichen Informationen über die Waren innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Verfügung stellt, damit die Gesellschaft den Vertrag in Übereinstimmung mit seinen Bedingungen erfüllen kann.
3.2 Menge, Qualität und Beschreibung der Waren entsprechen den Angaben in der Bestellung des Bestellers, die mit dem Angebot des Unternehmens übereinstimmt, es sei denn, das Unternehmen hat in seiner schriftlichen Annahme des Angebots des Bestellers etwas anderes vereinbart.
3.3 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Änderungen an der Spezifikation der Waren vorzunehmen, die erforderlich sind, um anwendbaren Sicherheits- oder anderen gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen, und die die Qualität oder Leistung der Waren nicht wesentlich beeinträchtigen.
3.4 Eine vom Unternehmen angenommene Bestellung kann vom Käufer nur mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmens storniert werden.
3.5 Im Falle einer unberechtigten Stornierung und/oder Rücksendung von Standardwaren ist der Käufer gegenüber dem Unternehmen für eine Gebühr in Höhe von 25 % des Wertes des stornierten Vertrages verantwortlich, einschließlich des Wertes der Waren und Dienstleistungen einschließlich der angegebenen Arbeitskosten. Im Falle einer unberechtigten Stornierung und/oder Rückgabe von speziell angefertigten Waren oder Systemen hat der Käufer dem Unternehmen eine Gebühr in Höhe von 100 % des Wertes des stornierten Vertrages zu zahlen.
3.6 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Bestellung durch Waren gleicher Kapazität und Art zu ersetzen, falls die ursprünglich bestellten Waren nicht verfügbar sind.

4. Preis der Waren
4.1 Der Preis der Waren ist ein Festpreis, es sei denn, es wird etwas anderes angegeben oder schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
4.2 Der Preis versteht sich ohne Mehrwertsteuer.

5. Zahlungsbedingungen
5.1 Vorbehaltlich besonderer, zwischen dem Käufer und dem Unternehmen schriftlich vereinbarter Bedingungen ist das Unternehmen berechtigt, dem Käufer den Preis der Waren bei oder jederzeit nach Lieferung/Abholung in Rechnung zu stellen.
5.2 Unabhängig von den vereinbarten Bedingungen zahlt der Käufer innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung des Unternehmens in voller Höhe.
5.3 Zahlt der Besteller nicht am Fälligkeitstag, so ist das Unternehmen unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel berechtigt, dem Besteller Zinsen auf den unbezahlten Betrag in Höhe von 2 % pro Monat ab dem Rechnungsdatum bis zur vollständigen Zahlung in Rechnung zu stellen (wobei ein Teil eines Monats bei der Zinsberechnung als voller Monat gilt).
5.4 Jegliche vom Unternehmen angebotene Ermäßigung entfällt, wenn die vollständige Zahlung nicht am Fälligkeitstag erfolgt, und im Falle einer Ratenzahlung kann das Unternehmen die gewährte Ermäßigung im Falle einer verspäteten Zahlung einer Rate zurückfordern. Bei verspätetem Zahlungseingang und Skontoabzug wird diese Zahlung als Teilzahlung betrachtet und der Skontobetrag bleibt offen und fällig. Die Rückforderung von Skonto liegt im Ermessen des Unternehmens, und die Gewährung von Nachlässen stellt keinen Präzedenzfall dar.

6. Lieferung
6.1 Die Lieferung der Waren gilt als erfolgt, wenn sie tatsächlich vom/an den Besteller oder seinem Vertreter in den Geschäftsräumen des Bestellers oder in anderen vom Besteller bezeichneten Geschäftsräumen abgeliefert/abgeholt und von der Gesellschaft schriftlich angenommen worden sind.
6.2 Die Lieferfrist kann von der Firma um einen angemessenen Zeitraum verlängert werden, wenn sich die Lieferung aus Gründen verzögert, die außerhalb der Kontrolle der Firma liegen, vorausgesetzt, die Firma hat den Käufer unverzüglich (mindestens 24 Stunden) nach Bekanntwerden der Ursache einer solchen Verzögerung benachrichtigt.
6.3 Wenn die Firma vom Käufer nicht über die Stornierung/Verschiebung der Lieferung benachrichtigt wird und versandte Waren zur erneuten Lieferung zurückgeschickt werden müssen, wird eine Gebühr zusammen mit Bearbeitungs- und Verwaltungskosten erhoben.
6.4 Sind die Waren in Teillieferungen zu liefern, so stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag dar, und die Nichterfüllung einer oder mehrerer Teillieferungen durch das Unternehmen in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen oder ein Anspruch des Käufers in Bezug auf eine oder mehrere Teillieferungen berechtigen den Käufer nicht, den Vertrag als Ganzes als abgelehnt zu betrachten.
6.5 Die Waren werden nicht ohne die Unterschrift eines bevollmächtigten Vertreters des Käufers zurückgelassen.
6.6 Der Auslieferer des Unternehmens ist berechtigt anzunehmen, dass die Person, die für die Waren unterschreibt, ein bevollmächtigter Vertreter des Käufers ist, da diese Person sich als solcher ausgibt und unter allen Umständen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass der Abtretungsempfänger so bevollmächtigt ist.
6.7 Schadensersatzansprüche müssen innerhalb von 24 Stunden nach dem Datum der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Reklamationen, die später als 24 Stunden nach der Lieferung gemeldet werden, werden nicht anerkannt, aus welchem Grund auch immer.
6.8 Reklamationen werden nicht anerkannt für Lieferungen, die als in gutem Zustand erhalten unterzeichnet wurden.

7. Eigentumsrisiko und Versicherung
7.1 Bis der zu zahlende Preis vollständig an das Unternehmen gezahlt wurde und der Kunde alle seine Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt hat, bleiben die Waren Eigentum des Unternehmens. Die Firma hat das Recht, die Waren jederzeit vor der vollständigen Zahlung des Preises zurückzunehmen, sei es in den Geschäftsräumen des Bestellers oder anderswo, und unbeschadet der anderen Rechte und Rechtsmittel der Firma aus diesem Vertrag haftet der Besteller für alle Transport- und sonstigen Kosten und Ausgaben für die Rücknahme der Waren.
7.2 Sollte der Besteller die Waren zu irgendeinem Zeitpunkt an einen Dritten verkaufen oder anderweitig veräußern, bevor die Gesellschaft die vollständige Zahlung für die Waren erhalten hat, so verwahrt der Besteller den Verkaufserlös treuhänderisch für die Gesellschaft, und der besagte Verkaufserlös ist und bleibt das Eigentum der Gesellschaft. Um Zweifel auszuschließen, muss der Kunde die besagten Verkaufserlöse auf ein separates Bankkonto im Namen des Unternehmens einzahlen, damit sie als Eigentum des Unternehmens identifiziert werden können.
7.3 Ungeachtet des Vorstehenden gehen die Waren ab dem Zeitpunkt des Verlassens der Räumlichkeiten des Unternehmens in jeder Hinsicht vollständig auf das Risiko des Kunden über, unabhängig davon, ob sie vom Kunden abgeholt werden oder nicht.
7.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Waren spätestens ab dem Zeitpunkt ihres Verlassens des Firmengeländes bei renommierten Versicherern gegen alle versicherbaren Risiken angemessen zu versichern und sie gleichzeitig zugunsten des Unternehmens und des Kunden und aller Personen, die in irgendeiner Weise mit den Waren in Verbindung stehen, gegen alle bekannten und versicherbaren Risiken für Personen und Eigentum zu versichern die sich in irgendeiner Weise aus den Waren oder ihrer Verwendung ergeben könnten, und diese Versicherung muss mindestens eine Summe von hunderttausend Pfund betragen, und zwar zu Bedingungen, die die Versicherer von jeglichen Rechten des Forderungsübergangs oder anderen Rechten ausschließen, mit denen sie in der Lage wären, Ansprüche gegen das Unternehmen oder einen seiner Mitarbeiter oder andere Personen, die in irgendeiner Weise mit ihm verbunden sind, geltend zu machen.

8. Garantien und Haftung
8.1 Vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen garantiert das Unternehmen, dass die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung ihrer Spezifikation entsprechen und für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Installationsdatum oder 12 Monaten ab dem Lieferdatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist.
8.2 Erweiterte Herstellergarantie - In einigen Fällen bietet der Hersteller eine erweiterte Teilegarantie von mehr als 12 Monaten an. Diese erweiterten Garantien werden im Angebot gesondert aufgeführt. Bei Klimaanlagen ist es immer so, dass für Arbeit, Kondensationspumpen, Zusatzgeräte und Lüftungssysteme nur eine Garantie von zwölf Monaten gilt.
8.3 Die oben genannte Garantie wird vom Unternehmen unter den folgenden Bedingungen gewährt:
( i) Die Waren werden von einem autorisierten Händler oder Installateur des Unternehmens installiert.
( ii) Die Waren werden von einem autorisierten Händler oder Installateur des Unternehmens gemäß den Anweisungen des Herstellers gewartet.
( iii) Garantieformulare und fehlerhafte Teile müssen innerhalb von 21 Tagen nach dem Datum der Benachrichtigung zurückgeschickt werden; andernfalls wird ohne weitere Benachrichtigung eine Rechnung zur Zahlung ausgestellt.
( iv) Das Unternehmen haftet nicht für Mängel an den Waren, die sich aus einer vom Käufer gelieferten Zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation ergeben, oder für Mängel, die durch fehlerhafte Installation verursacht werden.
(v) Das Unternehmen haftet nicht im Rahmen der oben genannten Garantie, wenn der Gesamtpreis für die Waren nicht bis zum Fälligkeitsdatum für die Zahlung eingegangen ist
8.4 Wird eine berechtigte Reklamation in Bezug auf eine Ware, die auf einem Qualitäts- oder Zustandsmangel der Ware oder einer Nichterfüllung der Spezifikation beruht, dem Unternehmen gemäß diesen Bedingungen mitgeteilt, so ist das Unternehmen berechtigt, die Ware (oder das betreffende Teil) kostenlos zu ersetzen oder dem Käufer nach eigenem Ermessen den Preis der Ware (oder einen anteiligen Teil des Preises) zu erstatten, wobei das Unternehmen dem Käufer gegenüber keine weitere Haftung übernimmt.

9. Höhere Gewalt
Das Unternehmen haftet dem Käufer gegenüber nicht und gilt nicht als vertragsbrüchig aufgrund einer Verzögerung bei der Erfüllung oder eines Versäumnisses bei der Erfüllung einer Verpflichtung des Unternehmens in Bezug auf die Waren, wenn die Verzögerung oder das Versäumnis auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegt.

10. Mitteilungen
Alle Mitteilungen, die gemäß diesen Bedingungen von einer Partei an die andere gerichtet werden müssen oder dürfen, sind schriftlich an den eingetragenen Sitz oder die Hauptniederlassung der anderen Partei oder an eine andere Adresse zu richten, die der die Mitteilung machenden Partei zu dem betreffenden Zeitpunkt gemäß dieser Bestimmung mitgeteilt wurde.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen und der Rest der betreffenden Bestimmung davon unberührt.

12. Geltendes Recht
Der Vertrag unterliegt den Gesetzen von England und Wales.

13. Vertraulichkeit und geistiges Eigentum
Der Käufer hat sicherzustellen, dass ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers:
a) vertrauliche Informationen des Verkäufers (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen, die sich auf das Design der Waren beziehen), von denen er Kenntnis erlangt, nicht kopiert, verwendet oder offengelegt werden (diese Informationen bleiben zu jeder Zeit Eigentum des Verkäufers) und dass alle Materialien, die solche Informationen enthalten, nach Beendigung dieses Vertrages an den Verkäufer zurückgegeben werden; und
b) alle Handelsnamen oder Marken, die der Verkäufer auf oder in Verbindung mit den Waren verwendet, nicht durch Marken des Käufers ergänzt, beeinträchtigt oder verdeckt werden.

14. Vom Unternehmen durchgeführte Installationen
14.1 Es wird davon ausgegangen, dass alle Arbeiten während der normalen Arbeitszeiten ohne Unterbrechungen durchgeführt werden. Sollten unsere Techniker an der Arbeit gehindert sein oder am Wochenende arbeiten müssen, entstehen zusätzliche Kosten. Unsere Kosten werden auf der Grundlage erstellt, dass die Arbeiten von Anfang bis Ende des Auftrags fortlaufend durchgeführt werden, es sei denn, es wurde anders angegeben und vereinbart, dass die Arbeiten in Etappen durchgeführt werden. Wiederholte Besuche, die erforderlich sind, weil andere Leistungen nicht erbracht werden können, z. B. Elektroinstallation oder Bauarbeiten, werden in Rechnung gestellt.
14.2 Alle Angebote gehen davon aus, dass ein natürlicher Kondensatabfluss möglich ist. Sollte sich herausstellen, dass Kondensatpumpen erforderlich sind, fallen zusätzliche Kosten in Höhe von ca. £150,00 pro Einheit an.
14.3 Bauarbeiten, Diamantbohrungen, Ausbesserungsarbeiten und Zugangsgeräte sind von diesem Angebot ausgeschlossen und liegen, sofern nicht anders angegeben, in der Verantwortung Dritter.
14.4 Elektroarbeiten sind nicht enthalten und müssen, sofern nicht anders angegeben, von Dritten ausgeführt werden. Die Verkabelung kann jedoch von uns selbst durchgeführt werden.
14.5 Bei der Befestigung einiger Geräte ist es erforderlich, dass unsere Techniker blind in Decken oder Wände schneiden. Unter diesen Umständen können wir keine Verantwortung für Rohre und Kabel übernehmen, die beschädigt werden könnten, es sei denn, es wird ein spezieller Plan vorgelegt, aus dem die Anordnung der Leitungen hervorgeht.
14.6 Planungs- oder Vermietergenehmigungen, die für die Aufstellung von Kondensatoren oder anderen Geräten erforderlich sind, liegen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs, und es wird davon ausgegangen, dass diese Angelegenheiten bei Auftragserteilung erforderlichenfalls geklärt wurden. Sollten Sie unsere Unterstützung bei der Planung benötigen, sind wir gerne bereit, dies auf kostenpflichtiger Basis zu tun.
14.7 Sollte dieser Vertrag Teil eines größeren Vertrages werden, ist zu beachten, dass in unserem Angebotspreis kein Rabatt oder Einbehalt für den Hauptauftragnehmer vorgesehen ist. Wenn die Inbetriebnahme Teil des Angebots ist, wird sie separat in Rechnung gestellt. Das Warten auf die Beauftragung stellt keine Grundlage für die Einbehaltung von Zahlungen dar, die über den für die Beauftragung vorgesehenen Betrag hinausgehen.
14.8 Park- und Staugebühren werden nach Aufwand als zusätzlicher Posten berechnet. Wenn kostenlose Parkplätze vorhanden sind, werden keine Parkgebühren erhoben. Wenn Sie einen geeigneten kostenlosen oder kostengünstigen Parkplatz vorschlagen können, teilen Sie dies dem Büro bitte vor Beginn der Installation per Fax oder Brief mit.
14.9 Wenn Sie einen Kredit benötigen, fordern Sie bitte bei Auftragserteilung ein Kreditantragsformular an und füllen es aus. Bitte beachten Sie, dass die Eröffnung eines Kontos etwa sieben Tage in Anspruch nimmt. Die Gewährung eines Kredits hängt ausschließlich vom Status ab; liegt kein zufriedenstellender Kreditantrag vor, werden alle Verkäufe auf Pro-forma-Basis getätigt.